Stornobedingungen:

Der Auftraggeber hat der Fremdenführerin keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn die Stornierung schriftlich bis spätestens 3 Wochen vor dem Führungstermin erfolgt.

Storniert der Auftraggeber zwischen 3 Wochen und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen.

Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu.

Das volle vereinbarte Entgelt ist als Stornogebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nicht während der Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint.

Die genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind.

Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

 

Wartezeiten:

Im Falle der Verspätung des Kunden ist die Fremdenführerin nur dann verpflichtet bis maximal eine Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten, wenn sie bis zum vereinbarten Beginn der Führung telefonisch von der Verspätung informiert worden ist.

Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet und verringert damit deren Umfang.

Der Kunde verpflichtet sich 15 Minuten auf die Fremdenführerin zu warten. Diese Wartezeit berührt den Umfang der Führung nicht.

Die Fremdenführerin verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen, befugten Fremdenführer/in als Ersatz zu vermitteln. Der Auftraggeber wird umgehend darüber informiert.

Zahlung:

Die Bezahlung erfolgt gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei oder bar nach Leistungserbringung. Bei mehrtägigen Gruppenreisen wir eine Vorauszahlung von 30% vorgeschrieben.

Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).

Eintrittspreise, Parkgebühren, Fahrscheine und ähnliches sind im Führungshonorar nicht inkludiert.

Die Fremdenführerin behält sich Änderungen im vereinbarten Führungsablauf vor (Baustellen, Veranstaltungen, etc.).

Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt.